Jeden ersten Dienstag im Monat bestätigt der 1. Schützenmeister von 19.00 - 20.00 Uhr das Erwerbsbedürfnis sowie das Bestandsbedürfnis der Mitglieder. Die Bedürfnisse werden nur unter Vorlage der entsprechenden Schießnachweise bestätigt
- WBK
- Schießbuch
- Wettkampfnachweise (bei Waffen im Überkontingent).
Hier finden Sie aktuelle Regelungen und Formulare für Sportschützen:
- §14 Waffengesetz (WaffG)
- Formulare - Antrag auf Bedürfnisbescheinigung (Bund Bayerischer Schützen BBS)
- Formulare - Fortbestand Bedürfnis (Bund Bayerischer Schützen BBS)
- Wichtige Informationen zum Fortbestand (Bund Bayerischer Schützen BBS)
- Formulare - Waffenrecht (Bayerischer Sportschützenbund BSSB)