Beiträge

Aufgrund des § 7 Abs.1 der Satzung der 1. GSG – Schwaben 1975 e.V. erläßt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung (gültig ab dem 01.Januar 2018)
Jahresbeitrag Einzelmitglied 
(ohne Verbandsbeitrag - Die jeweils gültigen Verbandsbeiträge sind von den Mitgliedern zusätzlich zu erbringen.)
75,-- €
Jahresbeitrag Ehepartner 
(ohne Verbandsbeitrag - Die jeweils gültigen Verbandsbeiträge sind von den Mitgliedern zusätzlich zu erbringen.)
30,-- €

 

 

Beitrag für 8 nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden*
ab 01.01.2023

(Mitglieder über 60 Jahre, Frauen und Schwerbehinderte sind befreit)

80,-- €
96,-- €

 

* Die Pflichtarbeitsstunden entsprechen dem gesetzlichen Mindestlohn und werden ggf. angepasst.

  

Gebühren

Aufgrund des § 7 Abs.2 der Satzung der 1. GSG – Schwaben 1975 e.V. erläßt der Vereinsausschuss folgende Gebührenordnung (gültig ab dem 01.Januar 2018)
Aufnahmegebühr Einzelmitglied 400,--€
Aufnahmegebühr Ehepartner 80,--€
Standgebühr Mitglied statische Langwaffe 3,50 €
Standgebühr Mitglied statische Kurzwaffe 2,50 €
Standgebühr Gastschützen Langwaffe 10,-- €
Standgebühr Gastschützen Kurzwaffe 7,-- €

Jahreskarte Mitglied LW/KW nicht Mehrdistanz (IPSC)
Erwerb durch     
Kauf
                           Arbeitsstunden


150,-- €
15 Std.

Vermietung LW- oder KW-Bahn an Vereine (gültig bis 40 Schützen)

  4 Std.

  8 Std.

12 Std.

 

210,-- € inkl. MwSt.

420,-- € inkl. MwSt.

630,-- € inkl. MwSt.

Vermietung LW- oder KW-Bahn an Vereinsmitglieder für 3 Std.

(Vermietung gültig bis 15 Schützen)

120,-- €

Vermietung Vereinsheim (nur an Vereinsmitglieder) für 12 Std.

 

120,-- €


Gebührenordnung als PDF-Datei