Jeden ersten Dienstag im Monat bestätigt der 1. Schützenmeister von 19.00 - 20.00 Uhr das Erwerbsbedürfnis sowie das Bestandsbedürfnis der Mitglieder. Die Bedürfnisse werden nur unter Vorlage der entsprechenden Schießnachweise bestätigt

  • WBK
  • Schießbuch 
  • Wettkampfnachweise (bei Waffen im Überkontingent).

Hier finden Sie aktuelle Regelungen und Formulare für Sportschützen: 

 

 

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